Allgemeine Geschäftsbedingungen der turfcord GmbH
Stand: August 2017
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und der Firma turfcord GmbH geschlossene Verträge über die Lieferung von Waren. Diese Verkaufsbedingungen gelten
weiters auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie keiner gesonderten neuerlichen Vereinbarung zugeführt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von
turfcord GmbH entfalten keine Wirksamkeit, sofern sie seitens turfcord GmbH nicht anerkannt werden. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen entfalten auch dann Wirksamkeit, selbst wenn turfcord
GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers ist und eine Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausgeführt wird.
1.2 In den Kaufverträgen, die zwischen turfcord GmbH und dem Kunden anlässlich des Kaufvertragsabschlusses abgeschlossen werden, sind die grundsätzlichen Vereinbarungen zwischen dem Käufer und
turfcord GmbH enthalten, darüberhinausgehende – in den Kaufverträgen nicht enthaltene – Vertragsbedingungen werden durch die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt.
2. Mindestbestellwert
2.1 Der Mindestbestellwert pro Auftrag für Lieferungen nach Deutschland und ins Ausland beträgt 50,00 € (netto Warenwert). Bestellungen mit geringerem Bestellwert können auch ausgeführt werden.
Für diese Kleinaufträge unter dem Mindestbestellwert berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 15,00 € zzgl. MwSt. pro Auftrag.
3 Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, kann innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch
Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist durch turfcord GmbH als angenommen gesehen werden. Ebenso steht turfcord GmbH ohne Angaben von Gründen ein Ablehnungsrecht
hinsichtlich eines an turfcord GmbH erstellten Kaufangebotes zu. turfcord GmbH ist nicht verpflichtet, ein Angebot explizit abzulehnen, kann allerdings nicht in Haftung gezogen werden, wenn ein
Angebot seitens des Käufers nicht beantwortet wird und keine Lieferung bzw. Übersendung der Produkte vorgenommen wird.
3.2 Die Angebote von turfcord GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
3.3 Sie stimmen zu, dass Sie zukünftig Rechnungen elektronisch erhalten. Elektronische Rechnungen werden Ihnen im PDF Format per Mail zur Verfügung
gestellt. Weitere Informationen über elektronische Rechnungen und wie man eine
Kopie der Rechnung auf Papier erhalten kann, können Sie über den zuständigen
Sachbearbeiter der Firma turfcord GmbH erfahren
4 Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise von turfcord GmbH gelten ab Werk inklusive Verpackung, sollte nichts
anderes vertraglich vereinbart worden sein. In diesen Preisen ist die gesetzliche
Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen, es handelt sich um Nettopreise. Zuzüglich zu
den Nettopreisen wird die Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe am Tage der
Rechnungslegung in der an den Kunden zu legenden Faktura gesondert
ausgewiesen.
4.2 Ein Skontoabzug ist nur bei einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung
zwischen turfcord GmbH und dem Käufer zulässig. Der Kaufpreis ist netto (somit
ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung beim Käufer zur Zahlung fällig, soweit
sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt oder kein anderes
Zahlungsziel vereinbart wurde.
4.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Kaufpreis wertgestellt auf einem
der Konten der turfcord GmbH eingetroffen ist. Im Fall von Scheckzahlung gilt eine
Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck tatsächlich eingelöst werden konnte.
4.4 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen
Regelungen, und es werden insbesondere Verzugszinsen in Höhe von 8 %
Prozentpunkten über den jeweils gültigen Basiszinssatz seitens turfcord GmbH
verrechnet.
4.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung (sei es aus Mängelrügen oder sonstigen
Gegenansprüchen) gegen den Kaufpreis nur dann berechtigt, wenn diese
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, oder von turfcord GmbH anerkannt
wurden. Ansonsten steht dem Käufer keine Aufrechnung gegen den Kaufpreis zu. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nicht berechtigt.
5 Liefer- und Leistungszeitrum
5.1 Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart
worden sind, sind lediglich seitens turfcord GmbH unverbindliche Angaben. Die von
turfcord GmbH angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn sämtliche technischen
Fragen mit dem Kunden abgeklärt worden sind. Ebenso hat der Käufer sämtliche ihm
obliegende Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
5.2 Die turfcord GmbH ist berechtigt, vereinbarte Lieferfristen einseitig zu verlängern,
dies gegen entsprechende vorherige Ankündigung gegenüber dem Käufer.
Eine Haftung der turfcord GmbH gegenüber dem Käufer für den Fall eines
Lieferverzuges ist mit 15 % des (im Verzug befindlichen) Lieferwertes begrenzt.
5.3 turfcord GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen aus jedem an sie
erteilten Auftrag / jeder Bestellung berechtigt, und andererseits ist der Käufer
verpflichtet, Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit anzunehmen.
5.4 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die turfcord GmbH berechtigt, den
Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen vom Käufer zu
begehren. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt.
Mit Eintritt des Annahme- bzw. schuldhaften Verzuges geht die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.
6 Gefahrenübergang – Versand/Verpackung
6.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. turfcord
GmbH wird allerdings entsprechende Versandversicherungen abschließen, sollte dies
der Käufer ausdrücklich wünschen. Die diesbezüglich entstehenden Mehrkosten
gehen zu Lasten des Käufers und werden – gesondert ausgewiesen – an den Käufer
seitens turfcord GmbH zur Verrechnung gebracht.
6.2 Transport- und sonstige Verpackungen werden von turfcord GmbH (mit
Ausnahme von Europaletten) nicht zurückgenommen. Der Käufer hat die Entsorgung
der Verpackung auf eigene Kosten vorzunehmen.
6.3 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so
wird turfcord GmbH die zum Versand bereiten und bestellten Waren auf Kosten und
Gefahr des Käufers einlagern. In diesem Fall steht die Anzeige der
Versandbereitschaft dem Versand gleich und ist die turfcord GmbH berechtigt, ab
diesem Zeitpunkt die bestellten Waren in Rechnung zu stellen.
7 Gewährleistung
7.1 Der Käufer ist verpflichtet jede an ihn übermittelte Ware im Sinne des § 377 HGB
einer entsprechenden Untersuchung und Überprüfung zuzuführen sowie
gegebenenfalls bestehende oder von ihm behauptete Mängel unverzüglich
gegenüber turfcord GmbH zu bemängeln / zu rügen.
7.2 Verspätete Rügen oder eine unterlassene Untersuchung/Begutachtung der
übermittelten Waren führen zum Verlust der Mängelansprüche des Käufers
gegenüber der turfcord GmbH .
7.3 Sowie seitens turfcord GmbH ein Mangel der gelieferten Ware tatsächlich
anerkannt wird, ist die turfcord GmbH berechtigt (dies unter Ausschluss des Rechtes
des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Kaufpreisminderung zu fordern)
eine entsprechende Verbesserung (in Form einer neuerlichen Warenlieferung)
vorzunehmen.
7.4 Sollte turfcord GmbH gegenüber dem Käufer den behaupteten Mangel als nicht
vorliegend anerkennen, ist die turfcord GmbH nicht zur Nacherfüllung verpflichtet.
Für den Fall der „Nacherfüllung“ (das heißt Austausch mangelhafter Ware) hat der
Käufer der turfcord GmbH eine angemessene Frist für diese Nacherfüllung
einzuräumen, die in ihrer Zeitdauer der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist
entspricht.
Die Nacherfüllung kann nach Wahl der turfcord GmbH durch Beseitigung des
Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer neuen Ware erfolgen. turfcord
GmbH trägt in diesem Fall für die Nacherfüllung die erforderlichen Aufwendungen,
soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass sich der Vertragsgegenstand an einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.
7.5 Erst nach fehlgeschlagener Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, entweder
vom Vertrag rückzutreten oder Preisminderung zu fordern.
7.6 Die Gewährleistungsansprüche des Käufers (vorausgesetzt ist eine fristgerechte
Mängelrüge) verjähren 6 Monate nach Ablieferung der Ware beim Käufer.
7.7 Wird gegenüber dem Käufer ein Mangel durch seine Kunden behauptet, ist der
Käufer verpflichtet, turfcord GmbH sofort über diese Mängelbehauptungen in
Kenntnis zu setzen, und ist der Käufer weiters verpflichtet, aus der gelieferten
Produktcharge Vergleichsmaterial an turfcord GmbH zur Durchführung von
Laboruntersuchungen zurückzusenden.
Verpflichtungen aus Gewährleistung bzw. Schadenersatzansprüche werden von
turfcord GmbH nicht anerkannt und geltend als ausgeschlossen, soweit es sich um
Mängel handelt, die von durch turfcord GmbH nicht genehmigte Werbeaussagen
oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Käufer und seinen Kunden
herrühren.
7.8 Ebenso wenig haftet turfcord GmbH gegenüber dem Käufer für seitens des
Käufers gegenüber weiteren Verbrauchern abgegebene besondere Garantien.
Ebenso wenig haftet turfcord GmbH , wenn der Käufer selbst nicht aufgrund der
gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber
weiteren Kunden oder Endverbrauchern verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber
einem an ihn gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat.
Ebenso wenig haftet turfcord GmbH für Verpflichtungen, die der Käufer gegenüber
weiteren Verbrauchern / seinen Kunden über das gesetzliche Ausmaß hinaus
gegeben hat.
7.9 Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren binnen
Jahresfrist ab Übernahme der Waren durch den Käufer.
8 Haftung
8.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig
verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des
Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese
geltend gemacht werden.
8.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich aller Saldoforderungen aus
Kontokorrent, die turfcord GmbH gegenüber dem Käufer jetzt oder zukünftig
entstehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum der turfcord GmbH .
Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers (z.B. Zahlungsverzug) hat
turfcord GmbH nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die
Vorbehaltsware vom Käufer rückzufordern. Wird die Vorbehaltsware tatsächlich
zurückgestellt, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Gleiches gilt für den Fall,
dass die turfcord GmbH die Vorbehaltsware pfändet.
9.2 Ebenso ist die turfcord GmbH berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware
nach der Rücknahme entsprechend zu verwerten, und ist die turfcord GmbH
berechtigt, den aus diesem Erlös erzielten Betrag (abzüglich der Verwertungskosten)
vom ursprünglich vom Käufer geschuldeten Betrag abzuziehen, d.h.
gegenzuverrechnen.
9.3 Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine
Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich sind, sind vom
Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig und angemessen durchzuführen.
9.4 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im
Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in
Zahlungsverzug befindlich ist. Pfändungen oder Sicherungsübereignungen der
Vorbehaltsware sind unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus
Kontokorrent) der turfcord GmbH sicherungshalber in vollem Umfang abzutreten.
Diesbezüglich ist eine gesonderte Zessions-/Abtretungserklärung zwischen turfcord
GmbH und dem Käufer zu quittieren.
9.5 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware führt für den Fall der
Verarbeitung mit nicht im Eigentum der turfcord GmbH stehenden Materialien zum
Erwerb eines anteiligen Miteigentums an der „neuen Sache“ im Verhältnis des Wertes
der Vorbehaltsware.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, ist der
Käufer verpflichtet, auf das Eigentum der turfcord GmbH hinzuweisen und die
turfcord GmbH unverzüglich entsprechend zu benachrichtigen, dies, um turfcord
GmbH die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Die diesbezüglichen
Aufwendungen und Kosten trägt der Käufer.
10 Datennutzung
10.1 Die turfcord GmbH speichert persönliche und geschäftliche, kunden- bzw.
käuferbezogene Daten nach den Vorgaben und in Übereinstimmung mit dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sog. Datenerhebung. Der Käufer stimmt der
Erhebung dieser Daten ausdrücklich zu und erklärt bezüglich dieser sowie deren
Verarbeitung gem. §§ 4, 4a BDSG ausdrücklich seine Einwilligung. Die turfcord GmbH
speichert und verarbeitet diese Daten ausschließlich zu Zwecken der notwendigen
Be-, Ver- und Abarbeitung der Käufer- bzw. Kundenbeziehung, deren Pflege sowie zu
ausschließlich eigenen Werbe- und Informationszwecke. Eine Weitergabe der Daten
an Dritte außerhalb gesetzlicher Erfordernisse oder Verpflichtungen erfolgt nicht.
10.2 Der Käufer bzw. Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die
turfcord GmbH ihn auf verschiedenen Kommunikationswegen über Produkte,
Verfahren, Techniken o.ä. , beispielsweise in Form eines Newsletters informiert
(Werbung) und hierfür die gespeicherten Daten nutzt. Der Käufer bzw. Kunde hat die
Möglichkeit dieser Werbung schriftlich oder durch eine E-Mail an info@turfcord .de zu
widersprechen.
11 Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendendes Recht
11.1 Als Gerichtsstand gilt für jeden mit der turfcord GmbH abgeschlossenen Vertrag
Stadthagen.
11.2 Als anzuwendendes Recht gilt zwischen Käufer und turfcord GmbH
ausschließlich die Anwendbarkeit deutschen Rechts als vereinbart (mit Ausnahme des
UN-Kaufrechtes, dessen Anwendung ausgeschlossen wird).
11.3 Erfüllungsort: Sämtliche Zahlungen (sowie
Scheckzahlungen/Barzahlungen/Überweisungen) sind an die turfcord GmbH auf die
bekannt zu gebenden Konten oder bei Barzahlungen direkt am Geschäftssitz der
turfcord GmbH vorzunehmen.
11.4 Die Vertragssprache ist Deutsch.